Ehrenordnung vom 18.04.2024
Die Ehrenordnung des Vereins Kultur im Dorf – Miteinander-Füreinander e.V. Kochertürn wurde am 18.04.2024 verabschiedet und tritt an diesem Tag in Kraft. Wir legen Wert darauf, dass die Zugehörigkeit zum Verein und das Engagement in besonderer Weise durch Ehrungen gewürdigt wird.
1.Mitgliedschaft im Verein
Mitglieder werden für ihre langjährige Mitgliedschaft wie folgt geehrt:
ab 10 Jahre Mitgliedschaft: Präsent im Ermessen des Festausschuss
dann alle 5 Jahre: 15, 20, 25, 30, 35, 40, usw.: Präsent im Ermessen des Festausschuss
Jedes Mitglied wird separat geehrt. Bei Familienmitgliedschaften gibt es einen gedeckelten Höchstbetrag.
Die Zeit der Mitgliedschaft wird ab dem Jahr des Vereinseintritts gerechnet.
Wir vergeben keine Urkunden oder Abzeichen. Die geehrten Mitglieder erhalten keine weiteren Vergünstigungen (z.B. Erlass des Mitgliedsbeitrages).
2.Gratulation zu persönlichen Ereignissen der Aktiven:
Geburt eines Kindes: Präsent im Ermessen des Festausschuss
Runde Geburtstage ab 50, 60, 70 J.: Präsent im Ermessen des Festausschuss
Runde Geburtstage alle 5 Jahre ab 75, 80, 85 usw.: Präsent im Ermessen des Festausschuss
Hochzeit und Hochzeitsjubiläen ab Goldener Hochzeit : Präsent im Ermessen des Festausschuss
3.Ehrenvorsitz und Ehrenmitgliedschaft
Mit Beschluss der Aktivenrunde vom 25.01.2024 wird Herta Baumgart nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt als 1. Vorsitzende für ihr Engagement als Initiatorin des Vereins und für ihre Vorstandsarbeit zur Ehrenvorsitzenden ernannt.
Über zukünftige Ernennungen zu Ehrenvorsitzenden wird zu gegebenem Anlass entschieden.
Auf Beschluss der Aktivenrunde in der Sitzung am 21.03.24 werden anlässlich des 10jährigen Bestehens unseres Vereins im Jahre 2026 die noch aktiven Gründungsmitglieder mit der Ehrenmitgliedschaft geehrt. Begründet wird diese Ehrung mit ihrem besonderen Engagement seit Gründung des Vereins.
Über Präsente zu den unter 3. genannten Ehrungen wird der Festausschuss entscheiden.
4.Todesfall eines Vereinsmitgliedes
Zu Beerdigungen von Vereinsmitgliedern wird nach Ermessen des Festausschusses eine Kondolenzkarte an die Hinterbliebenen verschickt. Aktive Mitglieder erhalten nach ihrem Tod im Amtsblatt einen Nachruf unter den Vereinsnachrichten. Über weitere Würdigungen (Kranz, Blumengebinde) entscheidet der Vorstand, ebenso über eine eventuelle Todesanzeige im Amtsblatt.
5.Festausschuss
Der in einer Aktivensitzung gewählte Festausschuss kümmert sich um die Modalitäten der Ehrenordnung. Er übernimmt das Wahrnehmen der Termine, das Besorgen der Geschenke und die rechtzeitige Einladung der zu Ehrenden in die MV. Der Festausschuss stimmt sich bei kurzfristigen Entscheidungen mit dem Vorstand ab (siehe Punkt 4).
Dem Festausschuss steht je nach Ereignis ein Budget von 10-50 € zur Verfügung.
6. Ehrungsvornahme
Alle Ehrungen finden in der jährlichen Mitgliederversammlung (MV) durch den Vorstand statt. Die zu Ehrenden werden in der vereinsinternen Einladung zur MV, die per E-Mail erfolgt, benannt und erhalten zudem eine persönliche Einladung. Darin wird um Rückmeldung gebeten. Ist ein zu ehrendes Mitglied an der Teilnahme bei der MV aus einem wichtigen Grund verhindert, kann das Präsent auch vom Festausschuss nachträglich überbracht werden. Im Amtsblatt erscheinen die Namen bei der Einladung nicht (dort erscheint nur der TOP Ehrungen). Im Bericht über die MV können die Namen mit Einverständnis der Geehrten aufgeführt werden.
7. Überprüfung
Die Ehrenordnung wird drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten (2027) überprüft und eventuell angepasst.